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Nordrhein-Westfalen Rhein-Erft-Kreis Erftstadt

Hebesätze Erftstadt

Rhein-Erft-Kreis · AGS 05362020 · 49.903 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Erftstadt, Stadt

Gewerbesteuer
565 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
730 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

565 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Erftstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 730 %. Der Median Rhein-Erft-Kreis liegt bei 493 %, die Differenz beträgt 72 Prozentpunkte.

Wie Erftstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Erftstadt im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 565 % setzen bundesweit 2 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 392 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 77-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Erftstadt im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Erftstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Erftstadt 565 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Erft-Kreis 493 % Berichtsjahr 2024 +72 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +185 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erftstadt auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Erftstadt liegt

Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Erftstadt Grundsteuer B
Elsdorf 555 % −10 Prozentpunkte 913 %
Bergheim 500 % −65 Prozentpunkte 760 %
Kerpen 500 % −65 Prozentpunkte 739 %
Bedburg 495 % −70 Prozentpunkte 850 %
Frechen 490 % −75 Prozentpunkte 520 %

Gewerbesteuer in Erftstadt an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 565 % ergibt das 18.885,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 6.183,63 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Erftstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Erftstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erftstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erftstadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 565 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 18.885,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erftstadt?

730 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Erftstadt hoch?

Erftstadt liegt 72 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rhein-Erft-Kreis von 493 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Erftstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Erftstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.