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Nordrhein-Westfalen Rhein-Erft-Kreis Elsdorf

Hebesätze Elsdorf

Rhein-Erft-Kreis · AGS 05362016 · 21.886 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Elsdorf, Stadt

Gewerbesteuer
555 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
913 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Elsdorf beträgt 555 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 913 %. Der Median Rhein-Erft-Kreis liegt bei 493 %, die Differenz beträgt 62 Prozentpunkte.

Wo Elsdorf im Vergleich steht

Der Wert von 555 % ordnet Elsdorf im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 0 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 390 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 192-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Elsdorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Elsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Elsdorf 555 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Erft-Kreis 493 % Berichtsjahr 2024 +62 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +175 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Elsdorf auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Elsdorf Grundsteuer B
Erftstadt 565 % +10 Prozentpunkte 730 %
Bergheim 500 % −55 Prozentpunkte 760 %
Kerpen 500 % −55 Prozentpunkte 739 %
Bedburg 495 % −60 Prozentpunkte 850 %
Frechen 490 % −65 Prozentpunkte 520 %

Gewerbesteuer in Elsdorf an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 555 % macht daraus 18.550,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 5.849,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Elsdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Elsdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Elsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Elsdorf?

In Elsdorf gilt ein Hebesatz von 555 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 18.550,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Elsdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 913 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Elsdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 493 %. Elsdorf liegt 62 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Elsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Elsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.