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Hessen › Landkreis Limburg-Weilburg ›Elbtal

Hebesätze Elbtal

Landkreis Limburg-Weilburg · AGS 06533005 · 2.447 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
230 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Elbtal beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 230 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Elbtal hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Elbtal im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 403-größte von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Elbtal ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Elbtal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Elbtal 380 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Limburg-Weilburg 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Elbtal auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Elbtal liegt

Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Elbtal Grundsteuer B
Hadamar 380 % 0 Prozentpunkte 460 %
Waldbrunn (Westerwald) 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Weilburg 380 % 0 Prozentpunkte 535 %
Weilmünster 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Limburg a. d. Lahn 370 % −10 Prozentpunkte 365 %

Was der Hebesatz in Elbtal in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Elbtal nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Elbtal noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Was Elbtal aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Elbtal, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer969.419 Euro405 Euro
davon Gewerbesteuerumlage89.289 Euro37 Euro
Grundsteuer B148.288 Euro62 Euro
Grundsteuer A9.424 Euro4 Euro
Einwohner am 31.12.20242.396

Elbtal nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 405 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Elbtal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Elbtal?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Elbtal?

Die Grundsteuer B liegt bei 230 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Elbtal hoch?

Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %. Elbtal liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Elbtal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Elbtal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.