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Hessen Landkreis Limburg-Weilburg Limburg a. d. Lahn

Hebesätze Limburg a. d. Lahn

Landkreis Limburg-Weilburg · AGS 06533009 · 36.182 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Limburg a. d. Lahn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Limburg a. d. Lahn hoch?

315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Limburg a. d. Lahn im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 63 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 21-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Limburg a. d. Lahn ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Limburg a. d. Lahn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Limburg a. d. Lahn 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Limburg-Weilburg 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Limburg a. d. Lahn auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Limburg a. d. Lahn

Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Limburg a. d. Lahn Grundsteuer B
Dornburg 362 % −8 Prozentpunkte 351 %
Elbtal 380 % +10 Prozentpunkte 230 %
Hadamar 380 % +10 Prozentpunkte 460 %
Waldbrunn (Westerwald) 380 % +10 Prozentpunkte 365 %
Weilburg 380 % +10 Prozentpunkte 535 %

Was der Hebesatz in Limburg a. d. Lahn in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Limburg a. d. Lahn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Limburg a. d. Lahn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Limburg a. d. Lahn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Limburg a. d. Lahn?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Limburg a. d. Lahn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Limburg a. d. Lahn hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Limburg a. d. Lahn liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Limburg a. d. Lahn per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Limburg a. d. Lahn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.