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Hessen Landkreis Limburg-Weilburg Waldbrunn (Westerwald)

Hebesätze Waldbrunn (Westerwald)

Landkreis Limburg-Weilburg · AGS 06533016 · 5.860 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Waldbrunn (Westerwald) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Waldbrunn (Westerwald) zum Landesdurchschnitt liegt

Waldbrunn (Westerwald) liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 268-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Waldbrunn (Westerwald) im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waldbrunn (Westerwald), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waldbrunn (Westerwald) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Limburg-Weilburg 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldbrunn (Westerwald) auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waldbrunn (Westerwald) Grundsteuer B
Elbtal 380 % 0 Prozentpunkte 230 %
Hadamar 380 % 0 Prozentpunkte 460 %
Weilburg 380 % 0 Prozentpunkte 535 %
Weilmünster, Marktflecken 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Limburg a. d. Lahn 370 % −10 Prozentpunkte 365 %

Was die Gewerbesteuer in Waldbrunn (Westerwald) konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Waldbrunn (Westerwald) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldbrunn (Westerwald)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldbrunn (Westerwald)?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldbrunn (Westerwald)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Waldbrunn (Westerwald) hoch?

Waldbrunn (Westerwald) liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Limburg-Weilburg von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Waldbrunn (Westerwald) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Waldbrunn (Westerwald)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.