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Hessen Landkreis Limburg-Weilburg Weilmünster, Marktflecken

Hebesätze Weilmünster, Marktflecken

Landkreis Limburg-Weilburg · AGS 06533018 · 8.925 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Weilmünster, Marktflecken ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Weilmünster, Marktflecken bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Weilmünster, Marktflecken im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 197-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Weilmünster, Marktflecken nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weilmünster, Marktflecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weilmünster, Marktflecken 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Limburg-Weilburg 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weilmünster, Marktflecken auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Weilmünster, Marktflecken liegt

Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weilmünster, Marktflecken Grundsteuer B
Elbtal 380 % 0 Prozentpunkte 230 %
Hadamar 380 % 0 Prozentpunkte 460 %
Waldbrunn (Westerwald) 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Weilburg 380 % 0 Prozentpunkte 535 %
Limburg a. d. Lahn 370 % −10 Prozentpunkte 365 %

Ein Rechenbeispiel für Weilmünster, Marktflecken

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Weilmünster, Marktflecken legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Weilmünster, Marktflecken fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weilmünster, Marktflecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weilmünster, Marktflecken?

Weilmünster, Marktflecken setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weilmünster, Marktflecken?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Weilmünster, Marktflecken hoch?

Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %. Weilmünster, Marktflecken liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Weilmünster, Marktflecken. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Weilmünster, Marktflecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.