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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Buckow (Märkische Schweiz)

Hebesätze Buckow (Märkische Schweiz)

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064084 · 1.525 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Buckow (Märkische Schweiz), Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Buckow (Märkische Schweiz) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Was der Wert für Buckow (Märkische Schweiz) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Buckow (Märkische Schweiz) im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 394 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 220-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Buckow (Märkische Schweiz) nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buckow (Märkische Schweiz), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buckow (Märkische Schweiz) 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buckow (Märkische Schweiz) auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Buckow (Märkische Schweiz) liegt

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buckow (Märkische Schweiz) Grundsteuer B
Waldsieversdorf 400 % +10 Prozentpunkte 400 %
Golzow 360 % −30 Prozentpunkte 445 %
Lebus 360 % −30 Prozentpunkte 365 %
Podelzig 360 % −30 Prozentpunkte 325 %
Seelow 360 % −30 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Buckow (Märkische Schweiz)

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Buckow (Märkische Schweiz) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Buckow (Märkische Schweiz) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buckow (Märkische Schweiz)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buckow (Märkische Schweiz)?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buckow (Märkische Schweiz)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Buckow (Märkische Schweiz) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Märkisch-Oderland von 320 % liegt Buckow (Märkische Schweiz) 70 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Buckow (Märkische Schweiz) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Buckow (Märkische Schweiz)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.