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Niedersachsen Heidekreis Buchholz (Aller)

Hebesätze Buchholz (Aller)

Heidekreis · AGS 03358005 · 2.188 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Buchholz (Aller) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Heidekreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Buchholz (Aller) zum Landesdurchschnitt liegt

Buchholz (Aller) liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 86 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 375 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 232 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 491-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Buchholz (Aller) ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buchholz (Aller), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buchholz (Aller) 375 % Berichtsjahr 2024
Median Heidekreis 400 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Heidekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buchholz (Aller) auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Buchholz (Aller) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Heidekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buchholz (Aller) Grundsteuer B
Häuslingen 370 % −5 Prozentpunkte 420 %
Ahlden (Aller), Flecken 390 % +15 Prozentpunkte 480 %
Bad Fallingbostel 390 % +15 Prozentpunkte 450 %
Bispingen 390 % +15 Prozentpunkte 410 %
Eickeloh 360 % −15 Prozentpunkte 420 %

Was der Hebesatz in Buchholz (Aller) in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 375 % Hebesatz sind 12.534,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Buchholz (Aller) beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Buchholz (Aller) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buchholz (Aller)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buchholz (Aller)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buchholz (Aller)?

375 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Buchholz (Aller) hoch?

Buchholz (Aller) liegt 25 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Heidekreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Buchholz (Aller) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Buchholz (Aller)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.