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Sachsen Landkreis Görlitz Boxberg/O.L.

Hebesätze Boxberg/O.L.

Landkreis Görlitz · AGS 14626060 · 4.294 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
310 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
315 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Boxberg/O.L. ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 415 % aus.

Was der Wert für Boxberg/O.L. bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Boxberg/O.L. im höchsten Fünftel; der Satz von 415 % kommt insgesamt 59 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 359 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 187-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Boxberg/O.L. nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Boxberg/O.L., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Boxberg/O.L. 415 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Boxberg/O.L. 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Boxberg/O.L. auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Boxberg/O.L. Grundsteuer B
Horka 410 % −5 Prozentpunkte 460 %
Königshain 410 % −5 Prozentpunkte 350 %
Löbau 420 % +5 Prozentpunkte 410 %
Markersdorf 420 % +5 Prozentpunkte 380 %
Mücka 410 % −5 Prozentpunkte 430 %

Ein Rechenbeispiel für Boxberg/O.L.

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 415 % sind das 13.871,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Boxberg/O.L. legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Boxberg/O.L. fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Boxberg/O.L.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Boxberg/O.L.?

In Boxberg/O.L. gilt ein Hebesatz von 415 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.871,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Boxberg/O.L.?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Boxberg/O.L. hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt Boxberg/O.L. 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Boxberg/O.L. legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Boxberg/O.L.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.