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Hebesätze Königshain
Für Königshain ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Wo Königshain im Vergleich steht
Der Wert von 410 % ordnet Königshain im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 176 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 389-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Königshain vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Königshain | 410 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Königshain | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Görlitz | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königshain auf Platz 37, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Königshain liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Königshain | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Horka | 410 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Mücka | 410 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Neißeaue | 410 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Oderwitz | 410 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Boxberg/O.L. | 415 % | +5 Prozentpunkte | 310 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Königshain anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 410 % macht daraus 13.704,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Königshain und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Königshain ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königshain
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königshain?
Königshain setzt 410 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königshain?
Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Königshain hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Königshain liegt 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Königshain durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.