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Sachsen Landkreis Görlitz Horka

Hebesätze Horka

Landkreis Görlitz · AGS 14626200 · 1.666 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
460 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
345 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Horka gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.

Wo Horka im Vergleich steht

Der Wert von 410 % ordnet Horka im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 176 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 352-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Horka ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Horka, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Horka 410 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Horka 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Horka auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Horka Grundsteuer B
Königshain 410 % 0 Prozentpunkte 350 %
Mücka 410 % 0 Prozentpunkte 430 %
Neißeaue 410 % 0 Prozentpunkte 480 %
Oderwitz 410 % 0 Prozentpunkte 400 %
Boxberg/O.L. 415 % +5 Prozentpunkte 310 %

Was der Hebesatz in Horka in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 410 % macht daraus 13.704,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Horka nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Horka noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Horka

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Horka?

Der Hebesatz liegt bei 410 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.704,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Horka?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 460 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Horka hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt Horka 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Horka legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Horka
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.