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Brandenburg Landkreis Elbe-Elster Bad Liebenwerda

Hebesätze Bad Liebenwerda

Landkreis Elbe-Elster · AGS 12062024 · 9.328 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Liebenwerda, Stadt

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Liebenwerda aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bad Liebenwerda bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bad Liebenwerda im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 260 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 81-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bad Liebenwerda vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Liebenwerda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Liebenwerda 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Elbe-Elster 320 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Liebenwerda auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Liebenwerda Grundsteuer B
Elsterwerda 330 % 0 Prozentpunkte 405 %
Gorden-Staupitz 324 % −6 Prozentpunkte 385 %
Hohenleipisch 324 % −6 Prozentpunkte 385 %
Plessa 324 % −6 Prozentpunkte 385 %
Schlieben 324 % −6 Prozentpunkte 384 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bad Liebenwerda anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bad Liebenwerda und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bad Liebenwerda ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Liebenwerda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Liebenwerda?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Liebenwerda?

Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Liebenwerda hoch?

Gemessen am Median Landkreis Elbe-Elster von 320 % liegt der Satz von Bad Liebenwerda 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bad Liebenwerda. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Liebenwerda
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.