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Hebesätze Hohenleipisch
Für Hohenleipisch ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 324 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.
Wie Hohenleipisch bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hohenleipisch im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 324 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 223 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 196-grösste von 413 Gemeinden des Landes.
Hohenleipisch im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hohenleipisch | 324 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Elbe-Elster | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +4 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −56 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenleipisch auf Platz 22, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hohenleipisch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gorden-Staupitz | 324 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Plessa | 324 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Schlieben | 324 % | 0 Prozentpunkte | 384 % |
| Sonnewalde | 324 % | 0 Prozentpunkte | 383 % |
| Falkenberg/Elster | 323 % | −1 Prozentpunkte | 391 % |
Gewerbesteuer in Hohenleipisch an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 324 % ergibt das 10.829,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.871,80 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Hohenleipisch nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Hohenleipisch selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Hohenleipisch noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenleipisch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenleipisch?
Hohenleipisch setzt 324 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.829,70 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenleipisch?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hohenleipisch hoch?
Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %. Hohenleipisch liegt damit 4 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Hohenleipisch durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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