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Brandenburg Landkreis Elbe-Elster Schlieben

Hebesätze Schlieben

Landkreis Elbe-Elster · AGS 12062445 · 2.405 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schlieben, Stadt

Gewerbesteuer
324 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
384 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
304 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

324 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schlieben aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 384 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Wie Schlieben bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schlieben im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 324 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 223 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 183-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schlieben nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schlieben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schlieben 324 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Elbe-Elster 320 % Berichtsjahr 2024 +4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −56 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schlieben auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Schlieben mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schlieben Grundsteuer B
Gorden-Staupitz 324 % 0 Prozentpunkte 385 %
Hohenleipisch 324 % 0 Prozentpunkte 385 %
Plessa 324 % 0 Prozentpunkte 385 %
Sonnewalde 324 % 0 Prozentpunkte 383 %
Falkenberg/Elster 323 % −1 Prozentpunkte 391 %

Ein Rechenbeispiel für Schlieben

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 324 % ergibt das 10.829,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.871,80 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Schlieben beschliesst

Schlieben legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schlieben fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schlieben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schlieben?

Der Hebesatz liegt bei 324 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.829,70 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schlieben?

384 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Schlieben hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Elbe-Elster von 320 % liegt Schlieben 4 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schlieben legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schlieben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.