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Brandenburg Landkreis Elbe-Elster Gorden-Staupitz

Hebesätze Gorden-Staupitz

Landkreis Elbe-Elster · AGS 12062177 · 923 Einwohner

Gewerbesteuer
324 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Gorden-Staupitz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 324 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Wie Gorden-Staupitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gorden-Staupitz im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 324 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 223 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 278-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gorden-Staupitz vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gorden-Staupitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gorden-Staupitz 324 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Elbe-Elster 320 % Berichtsjahr 2024 +4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −56 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gorden-Staupitz auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gorden-Staupitz Grundsteuer B
Hohenleipisch 324 % 0 Prozentpunkte 385 %
Plessa 324 % 0 Prozentpunkte 385 %
Schlieben 324 % 0 Prozentpunkte 384 %
Sonnewalde 324 % 0 Prozentpunkte 383 %
Falkenberg/Elster 323 % −1 Prozentpunkte 391 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gorden-Staupitz anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 324 % ergibt das 10.829,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.871,80 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gorden-Staupitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gorden-Staupitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gorden-Staupitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gorden-Staupitz?

In Gorden-Staupitz gilt ein Hebesatz von 324 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.829,70 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gorden-Staupitz?

Gorden-Staupitz setzt die Grundsteuer B auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gorden-Staupitz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Elbe-Elster von 320 % liegt Gorden-Staupitz 4 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Gorden-Staupitz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Gorden-Staupitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.