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Hebesätze Bernstadt
Bernstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Alb-Donau-Kreis liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Bernstadt bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Bernstadt im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 879-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Bernstadt im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bernstadt | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Alb-Donau-Kreis | 340 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 55 Gemeinden im Alb-Donau-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bernstadt auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Bernstadt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bernstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Amstetten | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Asselfingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Ballendorf | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Beimerstetten | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Bernstadt an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Bernstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bernstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bernstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bernstadt?
In Bernstadt gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bernstadt?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bernstadt hoch?
Der Median Alb-Donau-Kreis liegt bei 340 %. Bernstadt liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bernstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.