Hebesatz-Rechner für Gewerbesteuer und Grundsteuer
Zwei Werkzeuge stehen bereit: ein Hebesatz-Rechner für die Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung, einer für die Grundsteuer B im Bundesmodell. Beide tragen den Hebesatz der gewählten Gemeinde aus dem Bestand von 10.754 Gemeinden selbst ein, Berichtsjahr 2024. Voreingestellt ist jeweils der bundesweite Median.
Ein Hebesatz-Rechner ist nur so gut wie der Hebesatz, mit dem er rechnet. Wer eine Steuer nachrechnen will, braucht zwei Dinge: das Verfahren und den Hebesatz der zuständigen Gemeinde. Das Verfahren steht im Gesetz, der Hebesatz in der Satzung — nachzuschlagen in den Silos Gewerbesteuer und Grundsteuer. Die Rechner auf hebesatzatlas.de verbinden beides, weil der Hebesatz nicht abgeschrieben werden muss — er kommt aus dem Bestand, mit Berichtsjahr und Fundstelle.
Die wichtigsten Zahlen
- Gewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 Prozent, Freibetrag 24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften
- Grundsteuer B im Bundesmodell: Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke, 0,34 Promille sonst
- Bundesweiter Median der Gewerbesteuer 380 %, der Grundsteuer B 400 %, Berichtsjahr 2024
- Sieben Länder wenden bei der Grundsteuer ein eigenes Modell oder eigene Messzahlen an
Welcher Hebesatz-Rechner für welche Frage
| Werkzeug | Eingabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer berechnen | Gewerbeertrag, Rechtsform, Gemeinde | §§ 11, 16 GewStG, § 35 EStG |
| Grundsteuer B berechnen | Grundsteuerwert, Grundstücksart, Gemeinde | §§ 13, 15, 25 GrStG |
| Standortvergleich | zwei bis fünf Gemeinden | festgesetzte Hebesätze im Vergleich |
| Gemeinde suchen | Name oder Amtlicher Gemeindeschlüssel | Nachschlagen des festgesetzten Satzes |
Warum ein Hebesatz-Rechner mehr braucht als den Hebesatz
Der Hebesatz ist ein Faktor, nicht die Steuer. Bei der Gewerbesteuer entsteht zuerst der Steuermessbetrag aus dem Gewerbeertrag, dem Freibetrag und der Steuermesszahl von 3,5 Prozent nach § 11 Abs. 2 GewStG; erst darauf wirkt der Hebesatz nach § 16 GewStG. Bei der Grundsteuer ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert und daraus den Messbetrag, die Gemeinde wendet ihren Hebesatz nach § 25 GrStG an. Zwei Gemeinden mit demselben Hebesatz können deshalb unterschiedlich hohe Bescheide auslösen, wenn die Bemessungsgrundlage auseinandergeht.
Wie die Rechner mit den Ländermodellen umgehen
Die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 hat kein einheitliches Verfahren geschaffen. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen bewerten nach eigenen Flächen-, Lage- oder Bodenwertmodellen, das Saarland und Sachsen weichen bei den Steuermesszahlen ab. Der Grundsteuer-Rechner bildet das Bundesmodell ab und sperrt die Ausgabe, sobald ein Land mit eigenem Weg gewählt wird — statt eine Zahl zu liefern, die dort nicht gilt. Bei der Gewerbesteuer besteht dieses Problem nicht, das Verfahren ist bundeseinheitlich.
Welche Daten die Hebesatz-Rechner verwenden
Der Hebesatz stammt aus dem Bestand von hebesatzatlas.de: 10.754 Gemeinden mit Gewerbesteuer, 10.734 mit Grundsteuer B, Berichtsjahr 2024, ergänzt um 418 Gemeinden mit einem aktuelleren Wert aus der jeweiligen Landesquelle. Jeder Wert ist auf der zugehörigen Gemeindeseite mit Berichtsjahr, Fundstelle und Abrufdatum belegt. Voreingestellt ist jeweils der bundesweite Median, damit die Rechnung auch ohne Ortsangabe nachvollziehbar bleibt.
Häufige Fragen zu den Hebesatz-Rechnern
Werden die Eingaben gespeichert?
Nein. Beide Rechner arbeiten vollständig im Browser. Es werden keine Beträge übertragen und keine Eingaben gespeichert. Übertragen wird allein der Gemeindename bei der Ortsauswahl, um den Hebesatz nachzuschlagen.
Warum weicht das Ergebnis vom Steuerbescheid ab?
Die Rechner bilden den gesetzlichen Weg ab, nicht den Einzelfall. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG, Verlustvorträge, abweichende Wirtschaftsjahre oder Befreiungen bleiben unberücksichtigt. Verbindlich ist allein der Bescheid.
Rechnen die Werkzeuge mit dem aktuellen Hebesatz?
Sie rechnen mit dem Wert des Berichtsjahres 2024, bei 418 Gemeinden mit einem aktuelleren Landeswert. Beschließt eine Gemeinde nach dem Abrufdatum eine Änderung, ist der Bestand noch nicht nachgezogen. Das Berichtsjahr steht deshalb an jedem Wert.
Gibt es einen Rechner für die Grundsteuer A?
Nein. Die Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, deren Bemessungsgrundlage nach § 13 GrStG eigenen Regeln folgt. Die Hebesätze sind in der Rangliste zur Grundsteuer A nachzuschlagen.
Quellen
| Fundstelle | Gegenstand | Stand | abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 16 GewStG | geltende Fassung | 25. September 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 25 GrStG | geltende Fassung | 25. September 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 35 EStG | geltende Fassung | 25. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Hebesätze der Realsteuern in Deutschland | Berichtsjahr 2024 | 9. September 2026 |
Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung.
Stand dieser Seite: 25. September 2026. Die Rechner bilden das gesetzliche Verfahren ab und erteilen keine steuerliche Beratung. Verbindlich sind der Bescheid des Finanzamts und die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Zur Herkunft der Zahlen: Methodik.