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Hebesätze Zell
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Zell beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Cham liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wo Zell im Vergleich steht
Der Wert von 325 % ordnet Zell im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 62 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.409-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Zell im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Zell | 325 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Cham | 330 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
Von 39 Gemeinden im Landkreis Cham mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zell auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Zell mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Zell | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Arnschwang | 330 % | +5 Prozentpunkte | 330 % |
| Arrach | 330 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Blaibach | 330 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Chamerau | 320 % | −5 Prozentpunkte | 310 % |
| Falkenstein | 330 % | +5 Prozentpunkte | 330 % |
Gewerbesteuer in Zell an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 325 % macht daraus 10.863,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Zell beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Zell selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Zell noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Zell tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 349.093 Euro | 190 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 28.277 Euro | 15 Euro |
| Grundsteuer B | 120.452 Euro | 66 Euro |
| Grundsteuer A | 26.889 Euro | 15 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.834 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Zell im Berichtsjahr 2024 190 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Zell liegt unter diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zell
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zell?
325 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.863,13 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zell?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Zell hoch?
Gemessen am Median Landkreis Cham von 330 % liegt der Satz von Zell 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Zell. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.