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Baden-Württemberg Ortenaukreis Zell am Harmersbach

Hebesätze Zell am Harmersbach

Ortenaukreis · AGS 08317146 · 8.235 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Zell am Harmersbach, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Zell am Harmersbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wo Zell am Harmersbach im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Zell am Harmersbach im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 321-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Zell am Harmersbach im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zell am Harmersbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zell am Harmersbach 350 % Berichtsjahr 2024
Median Ortenaukreis 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zell am Harmersbach auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Zell am Harmersbach

Gemeinden im Ortenaukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zell am Harmersbach Grundsteuer B
Appenweier 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Biberach 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Fischerbach 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Haslach im Kinzigtal 350 % 0 Prozentpunkte 420 %
Hausach 350 % 0 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Zell am Harmersbach an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Zell am Harmersbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Zell am Harmersbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zell am Harmersbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zell am Harmersbach?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zell am Harmersbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Zell am Harmersbach hoch?

Zell am Harmersbach liegt genau darauf, gemessen am Median Ortenaukreis von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zell am Harmersbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Zell am Harmersbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.