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Hebesätze Zeitz
In Zeitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 44 Prozentpunkte.
Wie Zeitz bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Zeitz im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 174 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 14-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Zeitz im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Zeitz | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Burgenlandkreis | 351 % | Berichtsjahr 2024 | +44 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zeitz auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Zeitz mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Zeitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Droyßig | 400 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Elsteraue | 400 % | +5 Prozentpunkte | 450 % |
| Laucha an der Unstrut | 400 % | +5 Prozentpunkte | 402 % |
| Mertendorf | 400 % | +5 Prozentpunkte | 386 % |
| Naumburg (Saale) | 380 % | −15 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Zeitz an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Zeitz beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Zeitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Zeitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Zeitz aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 20.056.481 Euro | 708 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.777.157 Euro | 63 Euro |
| Grundsteuer B | 2.783.937 Euro | 98 Euro |
| Grundsteuer A | 98.158 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 28.328 | |
Zeitz nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 708 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zeitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zeitz?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zeitz?
400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Zeitz hoch?
Zeitz liegt 44 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Burgenlandkreis von 351 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Zeitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.