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Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis Naumburg (Saale)

Hebesätze Naumburg (Saale)

Burgenlandkreis · AGS 15084355 · 32.046 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Naumburg (Saale), Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
316 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Naumburg (Saale) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 29 Prozentpunkte.

Wie Naumburg (Saale) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Naumburg (Saale) im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 139 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Naumburg (Saale) nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Naumburg (Saale), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Naumburg (Saale) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Burgenlandkreis 351 % Berichtsjahr 2024 +29 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Naumburg (Saale) auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Naumburg (Saale)

Gemeinden im Burgenlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Naumburg (Saale) Grundsteuer B
Teuchern 378 % −2 Prozentpunkte 377 %
Gutenborn 375 % −5 Prozentpunkte 400 %
Schnaudertal 375 % −5 Prozentpunkte 400 %
Wetterzeube 375 % −5 Prozentpunkte 400 %
Bad Bibra 370 % −10 Prozentpunkte 402 %

Ein Rechenbeispiel für Naumburg (Saale)

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Naumburg (Saale) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Naumburg (Saale) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Naumburg (Saale)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Naumburg (Saale)?

Naumburg (Saale) setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Naumburg (Saale)?

450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Naumburg (Saale) hoch?

Gemessen am Median Burgenlandkreis von 351 % liegt der Satz von Naumburg (Saale) 29 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Naumburg (Saale) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Naumburg (Saale)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.