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Bayern Landkreis Rhön-Grabfeld Wülfershausen a.d.Saale

Hebesätze Wülfershausen a.d.Saale

Landkreis Rhön-Grabfeld · AGS 09673184 · 1.510 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wülfershausen a.d.Saale aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Wülfershausen a.d.Saale bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wülfershausen a.d.Saale im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.608-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Wülfershausen a.d.Saale im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wülfershausen a.d.Saale, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wülfershausen a.d.Saale 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rhön-Grabfeld 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wülfershausen a.d.Saale auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Wülfershausen a.d.Saale liegt

Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wülfershausen a.d.Saale Grundsteuer B
Bastheim 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Höchheim 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Saal a.d.Saale 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Salz 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bischofsheim i.d.Rhön 360 % +10 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Wülfershausen a.d.Saale an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Wülfershausen a.d.Saale selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wülfershausen a.d.Saale noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wülfershausen a.d.Saale

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wülfershausen a.d.Saale?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wülfershausen a.d.Saale?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wülfershausen a.d.Saale hoch?

Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %. Wülfershausen a.d.Saale liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wülfershausen a.d.Saale per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Wülfershausen a.d.Saale
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.