Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Rhön-Grabfeld Saal a.d.Saale

Hebesätze Saal a.d.Saale

Landkreis Rhön-Grabfeld · AGS 09673160 · 1.559 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Saal a.d.Saale, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Saal a.d.Saale ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Saal a.d.Saale bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Saal a.d.Saale im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.579-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Saal a.d.Saale vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Saal a.d.Saale, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Saal a.d.Saale 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rhön-Grabfeld 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Saal a.d.Saale auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Saal a.d.Saale

Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Saal a.d.Saale Grundsteuer B
Bastheim 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Höchheim 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Salz 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Wülfershausen a.d.Saale 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bischofsheim i.d.Rhön 360 % +10 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Saal a.d.Saale anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Saal a.d.Saale und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Saal a.d.Saale ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Saal a.d.Saale

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Saal a.d.Saale?

Saal a.d.Saale setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Saal a.d.Saale?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Saal a.d.Saale hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rhön-Grabfeld von 360 % liegt der Satz von Saal a.d.Saale 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Saal a.d.Saale per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Saal a.d.Saale
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.