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Rheinland-Pfalz ›Worms

Hebesätze Worms

Rheinland-Pfalz · AGS 07319000 · 84.389 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Worms, kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
633 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Worms beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 633 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Worms im Vergleich steht

Der Wert von 420 % ordnet Worms im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 6-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Worms vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Worms, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Worms 420 % Berichtsjahr 2024 —
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Worms mit ähnlichem Satz

Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Worms Grundsteuer B
Altenbamberg 420 % 0 Prozentpunkte 555 %
Ammeldingen an der Our 420 % 0 Prozentpunkte 500 %
Bad Kreuznach 420 % 0 Prozentpunkte 550 %
Berod bei Hachenburg 420 % 0 Prozentpunkte 465 %
Birkenfeld 420 % 0 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Worms anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Worms beschließt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Worms und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Worms ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Wie viel Gewerbesteuer in Worms tatsächlich eingeht

Istaufkommen der Realsteuern in Worms, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer54.286.336 Euro626 Euro
davon Gewerbesteuerumlage4.523.861 Euro52 Euro
Grundsteuer B22.030.780 Euro254 Euro
Grundsteuer A367.408 Euro4 Euro
Einwohner am 31.12.202486.753

Auf jeden Einwohner entfielen in Worms im Berichtsjahr 2024 626 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Worms liegt über diesem Wert. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Worms

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Worms?

420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Worms?

Worms setzt die Grundsteuer B auf 633 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Worms durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Worms
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.