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Bayern Landkreis Miltenberg Wörth a.Main

Hebesätze Wörth a.Main

Landkreis Miltenberg · AGS 09676169 · 4.793 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wörth a.Main, St

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wörth a.Main gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Wörth a.Main zum Landesdurchschnitt liegt

Wörth a.Main liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 616-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wörth a.Main im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wörth a.Main, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wörth a.Main 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Miltenberg 348 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wörth a.Main auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Wörth a.Main liegt

Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wörth a.Main Grundsteuer B
Bürgstadt 340 % −5 Prozentpunkte 340 %
Faulbach 340 % −5 Prozentpunkte 360 %
Kirchzell 340 % −5 Prozentpunkte 320 %
Kleinheubach 350 % +5 Prozentpunkte 310 %
Klingenberg a.Main 340 % −5 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Wörth a.Main konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wörth a.Main, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wörth a.Main noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wörth a.Main

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wörth a.Main?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wörth a.Main?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 470 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wörth a.Main hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Miltenberg von 348 % liegt Wörth a.Main 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wörth a.Main selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wörth a.Main
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.