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Bayern Landkreis Miltenberg Bürgstadt

Hebesätze Bürgstadt

Landkreis Miltenberg · AGS 09676116 · 4.318 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bürgstadt, M

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bürgstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wie Bürgstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bürgstadt im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 681-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bürgstadt ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bürgstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bürgstadt 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Miltenberg 348 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bürgstadt auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Bürgstadt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bürgstadt Grundsteuer B
Faulbach 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Kirchzell 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Klingenberg a.Main 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Leidersbach 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Miltenberg 340 % 0 Prozentpunkte 420 %

Was der Hebesatz in Bürgstadt in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Bürgstadt beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bürgstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bürgstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bürgstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bürgstadt?

Bürgstadt setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bürgstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 340 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bürgstadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 348 %. Bürgstadt liegt 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bürgstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bürgstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.