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Rheinland-Pfalz Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Winterspelt

Hebesätze Winterspelt

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm · AGS 07232329 · 828 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Winterspelt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Winterspelt im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Winterspelt im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 828-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Winterspelt vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Winterspelt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Winterspelt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winterspelt auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Winterspelt

Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Winterspelt Grundsteuer B
Alsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Altscheid 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Ammeldingen bei Neuerburg 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Auw an der Kyll 380 % 0 Prozentpunkte 518 %
Auw bei Prüm 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Winterspelt anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Winterspelt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Winterspelt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winterspelt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winterspelt?

In Winterspelt gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winterspelt?

Winterspelt setzt die Grundsteuer B auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Winterspelt hoch?

Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %. Winterspelt liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Winterspelt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Winterspelt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.