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Hebesätze Winden im Elztal
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Winden im Elztal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Emmendingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Winden im Elztal bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Winden im Elztal im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 790-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Winden im Elztal ausweisen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Winden im Elztal | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Emmendingen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winden im Elztal auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Winden im Elztal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Elzach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Teningen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Biederbach | 360 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
| Denzlingen | 340 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
| Kenzingen | 340 % | −10 Prozentpunkte | 420 % |
Was der Hebesatz in Winden im Elztal in Euro bedeutet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Winden im Elztal nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Winden im Elztal noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winden im Elztal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winden im Elztal?
In Winden im Elztal gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winden im Elztal?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Winden im Elztal hoch?
Winden im Elztal liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Emmendingen von 370 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Winden im Elztal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.