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Baden-Württemberg Landkreis Emmendingen Winden im Elztal

Hebesätze Winden im Elztal

Landkreis Emmendingen · AGS 08316055 · 2.845 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Winden im Elztal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Emmendingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Winden im Elztal bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Winden im Elztal im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 790-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Winden im Elztal ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Winden im Elztal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Winden im Elztal 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emmendingen 370 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winden im Elztal auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Winden im Elztal Grundsteuer B
Elzach 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Teningen 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Biederbach 360 % +10 Prozentpunkte 330 %
Denzlingen 340 % −10 Prozentpunkte 350 %
Kenzingen 340 % −10 Prozentpunkte 420 %

Was der Hebesatz in Winden im Elztal in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Winden im Elztal nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Winden im Elztal noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winden im Elztal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winden im Elztal?

In Winden im Elztal gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winden im Elztal?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Winden im Elztal hoch?

Winden im Elztal liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Emmendingen von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Winden im Elztal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Winden im Elztal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.