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Baden-Württemberg Landkreis Emmendingen Biederbach

Hebesätze Biederbach

Landkreis Emmendingen · AGS 08316003 · 1.704 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Biederbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Emmendingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Biederbach im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Biederbach im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 975-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Biederbach vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Biederbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Biederbach 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emmendingen 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Biederbach auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Biederbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Biederbach Grundsteuer B
Sasbach am Kaiserstuhl 360 % 0 Prozentpunkte 420 %
Wyhl am Kaiserstuhl 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Elzach 350 % −10 Prozentpunkte 390 %
Reute 370 % +10 Prozentpunkte 400 %
Riegel am Kaiserstuhl 370 % +10 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Biederbach anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Biederbach beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Biederbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Biederbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Biederbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Biederbach?

In Biederbach gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Biederbach?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Biederbach hoch?

Biederbach liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Emmendingen von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Biederbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Biederbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.