Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Wilsdruff

Hebesätze Wilsdruff

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628410 · 14.552 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wilsdruff, Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
350 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wilsdruff setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.

Ist der Hebesatz in Wilsdruff hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Wilsdruff im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 43-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wilsdruff vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wilsdruff, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wilsdruff 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Wilsdruff 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wilsdruff auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Wilsdruff liegt

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wilsdruff Grundsteuer B
Rabenau 420 % 0 Prozentpunkte 450 %
Dohna 415 % −5 Prozentpunkte 380 %
Heidenau 425 % +5 Prozentpunkte 370 %
Bad Gottleuba-Berggießhübel 430 % +10 Prozentpunkte 435 %
Hohnstein 430 % +10 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wilsdruff anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wilsdruff und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wilsdruff ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wilsdruff

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wilsdruff?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wilsdruff?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wilsdruff hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt Wilsdruff 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wilsdruff selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wilsdruff
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.