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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Hohnstein

Hebesätze Hohnstein

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628190 · 3.222 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hohnstein, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
305 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hohnstein ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 430 % aus.

Was der Wert für Hohnstein bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hohnstein im höchsten Fünftel; der Satz von 430 % kommt insgesamt 91 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 389 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 244-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Hohnstein vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohnstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohnstein 430 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Hohnstein 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +17 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohnstein auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Hohnstein

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohnstein Grundsteuer B
Bad Gottleuba-Berggießhübel 430 % 0 Prozentpunkte 435 %
Königstein/Sächs. Schw. 430 % 0 Prozentpunkte 405 %
Liebstadt 430 % 0 Prozentpunkte 390 %
Heidenau 425 % −5 Prozentpunkte 370 %
Müglitztal 435 % +5 Prozentpunkte 560 %

Wie viel Gewerbesteuer in Hohnstein anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 430 % sind das 14.372,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hohnstein und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Hohnstein ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohnstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohnstein?

430 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.372,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohnstein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hohnstein hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 413 %. Hohnstein liegt 17 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Hohnstein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hohnstein
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.