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Hebesätze Heidenau
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Heidenau beträgt 425 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 425 % aus.
Wie Heidenau bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Heidenau im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 425 % setzen bundesweit 39 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 388 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 35-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Heidenau im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Heidenau | 425 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Heidenau | 425 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +12 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +45 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heidenau auf Platz 22, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Heidenau
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Heidenau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Gottleuba-Berggießhübel | 430 % | +5 Prozentpunkte | 435 % |
| Hohnstein | 430 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Königstein/Sächs. Schw. | 430 % | +5 Prozentpunkte | 405 % |
| Liebstadt | 430 % | +5 Prozentpunkte | 390 % |
| Rabenau | 420 % | −5 Prozentpunkte | 450 % |
Was die Gewerbesteuer in Heidenau konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 425 % ergibt das 14.205,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Heidenau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Heidenau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heidenau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heidenau?
In Heidenau gilt ein Hebesatz von 425 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.205,63 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heidenau?
370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Heidenau hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt Heidenau 12 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Heidenau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.