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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dohna

Hebesätze Dohna

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628080 · 6.258 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Dohna, Stadt

Gewerbesteuer
415 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Dohna gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 415 % aus.

Wie Dohna zum Landesdurchschnitt liegt

Dohna liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 59 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 415 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 359 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 124-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Dohna ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dohna, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dohna 415 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Dohna 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dohna auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Dohna liegt

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dohna Grundsteuer B
Lohmen 410 % −5 Prozentpunkte 330 %
Rabenau 420 % +5 Prozentpunkte 450 %
Rathen 410 % −5 Prozentpunkte 420 %
Wilsdruff 420 % +5 Prozentpunkte 350 %
Kreischa 408 % −7 Prozentpunkte 423 %

Was der Hebesatz in Dohna in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 415 % Hebesatz sind 13.871,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Dohna nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Dohna noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dohna

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dohna?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 415 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.871,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dohna?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Dohna hoch?

Dohna liegt 2 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Dohna durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Dohna
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.