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Sachsen Landkreis Zwickau Wilkau-Haßlau

Hebesätze Wilkau-Haßlau

Landkreis Zwickau · AGS 14524320 · 9.541 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wilkau-Haßlau, Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
374 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
260 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wilkau-Haßlau aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 374 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.

Was der Wert für Wilkau-Haßlau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wilkau-Haßlau im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 72-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wilkau-Haßlau nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wilkau-Haßlau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wilkau-Haßlau 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Wilkau-Haßlau 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Zwickau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wilkau-Haßlau auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Wilkau-Haßlau liegt

Gemeinden im Landkreis Zwickau mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wilkau-Haßlau Grundsteuer B
Fraureuth 410 % −10 Prozentpunkte 370 %
Bernsdorf 405 % −15 Prozentpunkte 308 %
Werdau 405 % −15 Prozentpunkte 440 %
Crimmitschau 400 % −20 Prozentpunkte 420 %
Crinitzberg 400 % −20 Prozentpunkte 410 %

Ein Rechenbeispiel für Wilkau-Haßlau

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Wilkau-Haßlau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wilkau-Haßlau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wilkau-Haßlau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wilkau-Haßlau?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wilkau-Haßlau?

Die Grundsteuer B liegt bei 374 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Wilkau-Haßlau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Zwickau von 400 % liegt Wilkau-Haßlau 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wilkau-Haßlau legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Wilkau-Haßlau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.