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Sachsen Landkreis Zwickau Fraureuth

Hebesätze Fraureuth

Landkreis Zwickau · AGS 14524060 · 4.985 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
260 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fraureuth beträgt 410 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.

Wie Fraureuth zum Landesdurchschnitt liegt

Fraureuth liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 177 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 410 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 161-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Fraureuth im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fraureuth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fraureuth 410 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Fraureuth 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Zwickau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fraureuth auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Fraureuth

Gemeinden im Landkreis Zwickau mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fraureuth Grundsteuer B
Bernsdorf 405 % −5 Prozentpunkte 308 %
Werdau 405 % −5 Prozentpunkte 440 %
Crimmitschau 400 % −10 Prozentpunkte 420 %
Crinitzberg 400 % −10 Prozentpunkte 410 %
Dennheritz 400 % −10 Prozentpunkte 300 %

Gewerbesteuer in Fraureuth an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 410 % Hebesatz sind 13.704,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Fraureuth selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Fraureuth noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fraureuth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fraureuth?

In Fraureuth gilt ein Hebesatz von 410 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fraureuth?

Fraureuth setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Fraureuth hoch?

Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %. Fraureuth liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Fraureuth selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Fraureuth
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.