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Sachsen Landkreis Zwickau Bernsdorf

Hebesätze Bernsdorf

Landkreis Zwickau · AGS 14524010 · 2.143 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
308 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
341 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bernsdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 405 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 308 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 405 % aus.

Was der Wert für Bernsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bernsdorf im höchsten Fünftel; der Satz von 405 % kommt insgesamt 55 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 322 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 315-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bernsdorf nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bernsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bernsdorf 405 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Bernsdorf 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Zwickau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bernsdorf auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Bernsdorf

Gemeinden im Landkreis Zwickau mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bernsdorf Grundsteuer B
Werdau 405 % 0 Prozentpunkte 440 %
Crimmitschau 400 % −5 Prozentpunkte 420 %
Crinitzberg 400 % −5 Prozentpunkte 410 %
Dennheritz 400 % −5 Prozentpunkte 300 %
Fraureuth 410 % +5 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Bernsdorf

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 405 % sind das 13.537,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Bernsdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bernsdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bernsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bernsdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 405 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bernsdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 308 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bernsdorf hoch?

Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %. Bernsdorf liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bernsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bernsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.