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Sachsen Landkreis Zwickau Werdau

Hebesätze Werdau

Landkreis Zwickau · AGS 14524300 · 20.643 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Werdau, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
440 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
310 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Werdau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 405 % aus.

Ist der Hebesatz in Werdau hoch?

55 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 405 % fest. Damit liegt Werdau im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 322 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 22-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Werdau vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Werdau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Werdau 405 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Werdau 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Zwickau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Werdau auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Werdau

Gemeinden im Landkreis Zwickau mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Werdau Grundsteuer B
Bernsdorf 405 % 0 Prozentpunkte 308 %
Crimmitschau 400 % −5 Prozentpunkte 420 %
Crinitzberg 400 % −5 Prozentpunkte 410 %
Dennheritz 400 % −5 Prozentpunkte 300 %
Fraureuth 410 % +5 Prozentpunkte 370 %

Wie viel Gewerbesteuer in Werdau anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 405 %, also 13.537,13 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Werdau und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Werdau ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Werdau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Werdau?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 405 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Werdau?

440 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Werdau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Zwickau von 400 % liegt Werdau 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Werdau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Werdau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.