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Hebesätze Wildeshausen
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wildeshausen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Oldenburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wo Wildeshausen im Vergleich steht
Der Wert von 380 % ordnet Wildeshausen im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 86-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Wildeshausen vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wildeshausen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Oldenburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 15 Gemeinden im Landkreis Oldenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wildeshausen auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Wildeshausen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wildeshausen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Colnrade | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Ganderkesee | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Großenkneten | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Hude (Oldenburg) | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Prinzhöfte | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Wildeshausen anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wildeshausen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Wildeshausen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Wildeshausen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 23.514.217 Euro | 1.112 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 2.148.819 Euro | 102 Euro |
| Grundsteuer B | 3.226.591 Euro | 153 Euro |
| Grundsteuer A | 137.310 Euro | 6 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 21.155 | |
Je Einwohner flossen Wildeshausen im Berichtsjahr 2024 1.112 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wildeshausen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wildeshausen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wildeshausen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 355 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Wildeshausen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Wildeshausen liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wildeshausen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.