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Niedersachsen Landkreis Grafschaft Bentheim Wietmarschen

Hebesätze Wietmarschen

Landkreis Grafschaft Bentheim · AGS 03456025 · 12.641 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wietmarschen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Grafschaft Bentheim liegt bei 355 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Wietmarschen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wietmarschen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 166-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Wietmarschen im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wietmarschen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wietmarschen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Grafschaft Bentheim 355 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wietmarschen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Wietmarschen

Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wietmarschen Grundsteuer B
Georgsdorf 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Quendorf 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ringe 350 % 0 Prozentpunkte 355 %
Samern 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wielen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Wietmarschen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Wietmarschen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wietmarschen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wietmarschen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wietmarschen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wietmarschen?

Wietmarschen setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wietmarschen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 355 %. Wietmarschen liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wietmarschen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wietmarschen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.