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Niedersachsen Landkreis Grafschaft Bentheim Ringe

Hebesätze Ringe

Landkreis Grafschaft Bentheim · AGS 03456019 · 1.977 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ringe beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Grafschaft Bentheim liegt bei 355 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Ringe bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ringe im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 517-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ringe im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ringe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ringe 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Grafschaft Bentheim 355 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ringe auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ringe

Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ringe Grundsteuer B
Georgsdorf 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Quendorf 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Samern 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wielen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wietmarschen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Ringe konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ringe, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ringe noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ringe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ringe?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ringe?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 355 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ringe hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 355 %. Ringe liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ringe per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ringe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.