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Niedersachsen Landkreis Grafschaft Bentheim Georgsdorf

Hebesätze Georgsdorf

Landkreis Grafschaft Bentheim · AGS 03456005 · 1.230 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Georgsdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Grafschaft Bentheim liegt bei 355 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Georgsdorf hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Georgsdorf im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 655-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Georgsdorf im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Georgsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Georgsdorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Grafschaft Bentheim 355 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Georgsdorf auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Georgsdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Georgsdorf Grundsteuer B
Quendorf 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ringe 350 % 0 Prozentpunkte 355 %
Samern 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wielen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wietmarschen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Georgsdorf konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Georgsdorf beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Georgsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Georgsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Georgsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Georgsdorf?

In Georgsdorf gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Georgsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Georgsdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 355 %. Georgsdorf liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Georgsdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Georgsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.