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Baden-Württemberg Landkreis Göppingen Wiesensteig

Hebesätze Wiesensteig

Landkreis Göppingen · AGS 08117058 · 2.055 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wiesensteig, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wiesensteig beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Landkreis Göppingen liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Wiesensteig hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Wiesensteig im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.010 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 921-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wiesensteig im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wiesensteig, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wiesensteig 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Göppingen 378 % Berichtsjahr 2024 +17 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Göppingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiesensteig auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Wiesensteig

Gemeinden im Landkreis Göppingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wiesensteig Grundsteuer B
Bad Ditzenbach 395 % 0 Prozentpunkte 430 %
Geislingen an der Steige 395 % 0 Prozentpunkte 445 %
Gruibingen 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Mühlhausen im Täle 395 % 0 Prozentpunkte 440 %
Aichelberg 400 % +5 Prozentpunkte 520 %

Was die Gewerbesteuer in Wiesensteig konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wiesensteig, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wiesensteig noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiesensteig

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiesensteig?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiesensteig?

495 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wiesensteig hoch?

Gemessen am Median Landkreis Göppingen von 378 % liegt der Satz von Wiesensteig 17 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wiesensteig selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wiesensteig
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.