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Baden-Württemberg Landkreis Göppingen Aichelberg

Hebesätze Aichelberg

Landkreis Göppingen · AGS 08117002 · 1.324 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Aichelberg beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Landkreis Göppingen liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.

Wie Aichelberg zum Landesdurchschnitt liegt

Aichelberg liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.010-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Aichelberg im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aichelberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aichelberg 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Göppingen 378 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Göppingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aichelberg auf Platz 36, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Göppingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aichelberg Grundsteuer B
Birenbach 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Gammelshausen 400 % 0 Prozentpunkte 490 %
Bad Ditzenbach 395 % −5 Prozentpunkte 430 %
Geislingen an der Steige 395 % −5 Prozentpunkte 445 %
Gruibingen 395 % −5 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Aichelberg konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Aichelberg nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Aichelberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Aichelberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aichelberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aichelberg?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aichelberg?

520 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Aichelberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 378 %. Aichelberg liegt 22 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Aichelberg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Aichelberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.