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Baden-Württemberg Landkreis Göppingen Mühlhausen im Täle

Hebesätze Mühlhausen im Täle

Landkreis Göppingen · AGS 08117035 · 1.100 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mühlhausen im Täle beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Göppingen liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte.

Wo Mühlhausen im Täle im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Mühlhausen im Täle im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.010 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.025-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Mühlhausen im Täle ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mühlhausen im Täle, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mühlhausen im Täle 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Göppingen 378 % Berichtsjahr 2024 +17 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Göppingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mühlhausen im Täle auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Mühlhausen im Täle mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Göppingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mühlhausen im Täle Grundsteuer B
Bad Ditzenbach 395 % 0 Prozentpunkte 430 %
Geislingen an der Steige 395 % 0 Prozentpunkte 445 %
Gruibingen 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Wiesensteig 395 % 0 Prozentpunkte 495 %
Aichelberg 400 % +5 Prozentpunkte 520 %

Was der Hebesatz in Mühlhausen im Täle in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Mühlhausen im Täle beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mühlhausen im Täle nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Mühlhausen im Täle noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mühlhausen im Täle

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mühlhausen im Täle?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mühlhausen im Täle?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Mühlhausen im Täle hoch?

Der Median Landkreis Göppingen liegt bei 378 %. Mühlhausen im Täle liegt damit 17 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mühlhausen im Täle. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Mühlhausen im Täle
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.