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Hebesätze Weyer
420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Weyer aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Weyer bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Weyer im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.346-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Weyer nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Weyer | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Lahn-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weyer auf Platz 121, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Weyer mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Weyer | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Miellen | 420 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Nochern | 420 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Sauerthal | 420 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Scheidt | 420 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bad Ems | 424 % | +4 Prozentpunkte | 523 % |
Ein Rechenbeispiel für Weyer
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Weyer beschließt
Weyer legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Weyer fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Weyer tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 88.848 Euro | 184 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 7.404 Euro | 15 Euro |
| Grundsteuer B | 85.317 Euro | 177 Euro |
| Grundsteuer A | 5.188 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 483 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Weyer im Berichtsjahr 2024 184 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Weyer liegt unter diesem Wert. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 483 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weyer
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weyer?
Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weyer?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Weyer hoch?
Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %. Weyer liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Weyer per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.