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Hebesätze Bad Ems
Für Bad Ems ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 424 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 523 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 44 Prozentpunkte.
Wie Bad Ems zum Landesdurchschnitt liegt
Bad Ems liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 3 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 424 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.189 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 48-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Bad Ems im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bad Ems | 424 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Lahn-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +44 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +44 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Ems auf Platz 126, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Bad Ems mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bad Ems | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Sankt Goarshausen | 425 % | +1 Prozentpunkte | 553 % |
| Miellen | 420 % | −4 Prozentpunkte | 500 % |
| Nochern | 420 % | −4 Prozentpunkte | 465 % |
| Sauerthal | 420 % | −4 Prozentpunkte | 465 % |
| Scheidt | 420 % | −4 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Bad Ems an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 424 % Hebesatz sind 14.172,20 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.470,70 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Bad Ems beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Bad Ems selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Ems noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Bad Ems
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.725.451 Euro | 571 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 472.620 Euro | 47 Euro |
| Grundsteuer B | 1.635.825 Euro | 163 Euro |
| Grundsteuer A | 5.517 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 10.030 | |
Je Einwohner flossen Bad Ems im Berichtsjahr 2024 571 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Ems
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Ems?
Bad Ems setzt 424 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.172,20 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Ems?
Bad Ems setzt die Grundsteuer B auf 523 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bad Ems hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Bad Ems liegt 44 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Bad Ems legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.