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Hebesätze Wetzlar
In Wetzlar gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 780 %. Der Median Lahn-Dill-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Wetzlar bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Wetzlar im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Wetzlar ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wetzlar | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Lahn-Dill-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wetzlar auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Wetzlar
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wetzlar | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aßlar | 400 % | +10 Prozentpunkte | 600 % |
| Braunfels | 400 % | +10 Prozentpunkte | 550 % |
| Ehringshausen | 380 % | −10 Prozentpunkte | 420 % |
| Eschenburg | 380 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
| Herborn | 380 % | −10 Prozentpunkte | 413 % |
Was der Hebesatz in Wetzlar in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Wetzlar nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Wetzlar noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Wetzlar tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 71.621.182 Euro | 1.310 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 6.427.541 Euro | 118 Euro |
| Grundsteuer B | 17.643.212 Euro | 323 Euro |
| Grundsteuer A | 47.322 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 54.665 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Wetzlar im Berichtsjahr 2024 1.310 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Wetzlar liegt über diesem Wert. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wetzlar
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wetzlar?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wetzlar?
Die Grundsteuer B liegt bei 780 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Wetzlar hoch?
Gemessen am Median Lahn-Dill-Kreis von 380 % liegt der Satz von Wetzlar 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wetzlar. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.