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Hessen Lahn-Dill-Kreis Herborn

Hebesätze Herborn

Lahn-Dill-Kreis · AGS 06532012 · 20.803 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Herborn, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
413 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
352 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Herborn beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 413 %. Der Median Lahn-Dill-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Herborn im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Herborn im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 57-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Herborn nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Herborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Herborn 380 % Berichtsjahr 2024
Median Lahn-Dill-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Herborn auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Herborn

Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Herborn Grundsteuer B
Ehringshausen 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Eschenburg 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hohenahr 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Mittenaar 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Schöffengrund 380 % 0 Prozentpunkte 550 %

Ein Rechenbeispiel für Herborn

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Herborn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Herborn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Herborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Herborn?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Herborn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 413 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Herborn hoch?

Der Median Lahn-Dill-Kreis liegt bei 380 %. Herborn liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Herborn. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Herborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.