Niedersachsen › Landkreis Wittmund ›Werdum
Hebesätze Werdum
Für Werdum ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Wittmund liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Werdum bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Werdum im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 844-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Werdum im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Werdum | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Wittmund | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 19 Gemeinden im Landkreis Wittmund mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Werdum auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Werdum
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Werdum | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dunum | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Moorweg | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Stedesdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Westerholt | 395 % | +5 Prozentpunkte | 395 % |
| Esens | 400 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Werdum an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Werdum selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Werdum noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Werdum
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 742.087 Euro | 1.042 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 66.598 Euro | 94 Euro |
| Grundsteuer B | 136.224 Euro | 191 Euro |
| Grundsteuer A | 41.631 Euro | 58 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 712 | |
Je Einwohner flossen Werdum im Berichtsjahr 2024 1.042 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 712 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Werdum
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Werdum?
Werdum setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Werdum?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Werdum hoch?
Gemessen am Median Landkreis Wittmund von 400 % liegt der Satz von Werdum 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Werdum per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.