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Hebesätze Stedesdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stedesdorf beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Wittmund liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Stedesdorf hoch?
444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Stedesdorf im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 569-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Stedesdorf im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Stedesdorf | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Wittmund | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 19 Gemeinden im Landkreis Wittmund mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stedesdorf auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Stedesdorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Stedesdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dunum | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Moorweg | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Werdum | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Westerholt | 395 % | +5 Prozentpunkte | 395 % |
| Esens | 400 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
Was die Gewerbesteuer in Stedesdorf konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Stedesdorf beschließt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Stedesdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Stedesdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Stedesdorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.815.275 Euro | 1.731 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 252.653 Euro | 155 Euro |
| Grundsteuer B | 202.510 Euro | 125 Euro |
| Grundsteuer A | 43.972 Euro | 27 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.626 | |
Je Einwohner flossen Stedesdorf im Berichtsjahr 2024 1.731 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stedesdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stedesdorf?
390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stedesdorf?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Stedesdorf hoch?
Stedesdorf liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Wittmund von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Stedesdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.